Hier findest du die aktuellsten News und Richtlinien für unseren Übungsbetrieb! Der Übungsbetrieb findet stets nach den aktuellen Richtlinien und Verordnungen der Bundesregierung und Empfehlungen der Sportdachverbände statt und unterliegt somit laufenden Änderungen. Bitte informiert euch auch während der Saison bei euren Übungsleitern über die aktuellen Maßnahmen und Regelungen im laufenden Sportbetrieb! 24.03.2022 AEROBIC, AKTIV rund um den SESSEL, BADMINTON, CHEERLEADING, ELTERNKINDTURNEN, FAMILIY SPORTS, FRAUEN aktiv im ALTER, FUN for KIDS, FUSSBALL, LEICHATHLETIK for KIDS, ROPE-SKIPPING, TT-Allgemein, UNIHOC, VOLLEYBALL – BREITENSPORT/SCHÜLER, WIRBELSÄULEN-GYMNASTIC Ab 24. März wurden die Regeln für die Sportausübung wieder verschärft. Fühlst du dich nicht gesund oder hast du Symptome einer Erkrankung ⇒Bleib daheim! Es gilt wieder die 3G Reglung und die FFP2 Maskenpflicht 3G“ Nachweis geimpft / genesen oder getestet Voraussetzung für die Teilnahme am Übungsbetrieb gilt für: Kein Aufenthalt von Begleitpersonen oder Geschwisterkindern, die nicht selbst aktive Teilnehmer sind, in den Garderoben, Handdesinfektion beim Betreten der Sportanlage Kein Essen und Trinken in den Garderoben Isomatten bitte mitbringen (Wirbelsäulengymnastik, Frauenturnen) Bitte bereits im Sportgewand erscheinen um Stau in den Garderoben zu vermeiden (Bevorzugt bitte daheim duschen!) Nach dem Verlassen der Anlage wieder die Hände desinfizieren Im Verdachts- oder Infektionsfall ist dies umgehend der COVID-19 beauftragten Person zu melden – diese veranlasst die weitere Verständigung der zuständigen Gesundheitsbehörde, Weitergabe der TeilnehmerInnenlisten etc. COVID-19 Beauftragte: Susanne Burke-Walz 0664 4625723 / email: office@union-gaenserndorf.atCOVID-19 Richtlinien
Union Raiffeisenbank Gänserndorf für den Breitensport:
Übungsleiter / Teilnehmer / Begleitpersonen der Kindersporteinheiten ELKI & FAM
Zweitimpfung
180 Tagegültig bei Personen älter als 18 Jahre
max. 210 Tage gültig bei Personen jünger als 18 Jahre
Booster (3. Impfung)
max. 270 Tage, Abstand zwischen 2. + 3. Impfung mind. 90 Tage
Impfung, wenn mind 21 Tage davor ein positiver molekularbiologischer Test, bzw. Nachweis neutralisierender Antikörper vorgelegen ist, 270 Tage gültig
Genesungszertifikat:Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion, die molekularbiologisch bestätigt wurde
Absonderungsbescheid einer nachweislich erkrankten Person max. 180 Tage gültig
Genesung + 2. Impfung entsprechen einer Boosterimpfung
aktuell gültiger Test
Antigen-Test 24 Stunden gültig
PCR-Test 72 Stunden gültig) muss vorgewiesen werden
Ausnahme: 1 Begleitpersonen bei den ELKI/Elternkindturnen & FAM Family Sports pro KindJede Teilnahme an unserem Sportangebot ist freiwillig und findet auf eigenes Risiko der TeilnehmerInnen statt. Jede TeilnehmerIn verpflichtet sich die aktuell gültigen Vorschriften zu COVID-19 sowie die darüber hinausgehenden Regeln der Union Raiffeisenbank Gänserndorf einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Regeln behält sich die Vereins-/ bzw. Sektionsleitung das Recht vor, ÜbungsteilnehmerInnen bzw. die Übungsgruppe vom Sportbetrieb auszuschließen.
Alle weiteren Schritte erfolgen dann auf Veranlassung der Behörde